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   OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07   

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https://dejure.org/2007,5538
OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2007 - 8 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,5538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07 (https://dejure.org/2007,5538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung über die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ohne Bezugnahme auf eine Schiedsurkunde; Rechtliches Interesse an der Bescheidung eines Aufhebungsantrags hinsichtlich eines Schiedsspruchs; ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1029 ZPO, § 1031 Abs. 5 ZPO, § 1031 Abs. 6 ZPO, § 1032 Abs. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 a ZPO § 13 BGB, § 154 Abs. 1 BGB, § 242 BGB
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Aufhebung; - Vollstreckbarerklärung; - Schiedsspruch, inländischAufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der SchiedsvereinbarungSchiedsvereinbarung: - Zustandekommen ...

  • Judicialis

    ZPO § 1029 Abs. 1; ; ZPO § 1031 Abs. 5; ; ZPO § 1059 Abs. 1; ; BGB § 13; ; BGB § 154 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Dissens und formeller Mängel der Schiedsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1438
  • AG 2007, 910
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07
    Für den Geschäftsführer einer GmbH hat der Bundesgerichtshof wiederholt die Verbrauchereigenschaft bejaht (BGHZ 133, 71; BGH NJW 2004, 3039).

    Maßgeblich für die Einordnung einer beruflichen Tätigkeit als selbständig ist neben der weitgehenden Freiheit von Weisungen, dass die Tätigkeit im eigenen Namen, für eigene Rechnung und im eigenen Verantwortungsbereich ausgeübt wird, so dass das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit unmittelbar selbst getragen wird (Graf von Westphalen, Betriebsberater 1993, Beilage 8 (19, 20) zu § 1 VerbrKrG, auf den der BGH in seiner Entscheidung vom 05.06.1996, BGHZ 133, 71, 78, ausdrücklich verweist; ähnlich Staudinger-Kessal-Wulf (2001) § 1 VerbrKrG Rdn. 36; MünchKomm(BGB)-Micklitz § 14 Rdn. 32).

  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07
    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von demjenigen, der der vom Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.6.1997 (NJW 1997, 2671) zugrunde lag.
  • BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07
    Für den Geschäftsführer einer GmbH hat der Bundesgerichtshof wiederholt die Verbrauchereigenschaft bejaht (BGHZ 133, 71; BGH NJW 2004, 3039).
  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 U 91/05

    Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch bei Auflösung einer Anwaltssozietät -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07
    Die Klausel in § 9 ist ihrem Inhalt nach dahin auszulegen, dass die Vertragsparteien nicht nur den Minimalinhalt der Schiedsvereinbarung regeln und im Übrigen die gesetzliche Regelung akzeptieren, sondern ausdrücklich abweichende oder ergänzende Gestaltungen für das Schiedsverfahren treffen wollten (so auch Senat, Urt. v. 15.02.2006, 8 U 91/05 für eine vergleichbare Schiedsklausel).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19

    Auslegung der Vereinbarung einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag i.R.v.

    Das Oberlandesgericht Hamm habe demgegenüber in einem Beschluss vom 18. Juli 2007 (8 Sch 2/07, juris Rn. 33) den Rechtssatz aufgestellt, die Durchführung des Hauptvertrags allein reiche nicht, um der Schiedsabrede zur Geltung zu verhelfen, wenn in deren Rahmen noch weitere Vereinbarungen hätten niedergelegt werden sollen.

    Das Oberlandesgericht Hamm hatte in seinem Verfahren eine Schiedsvereinbarung zu beurteilen, die vorsah, dass die Parteien sich einem Schiedsgericht "nach Maßgabe anliegender Schiedsurkunde, die Vertragsbestandteil ist", unterwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 3).

    Es könne daher nicht von einem Bindungswillen betreffend die Schiedsabrede ungeachtet der fehlenden Schiedsurkunde ausgegangen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 29).

    Hinsichtlich der Schiedsabrede gebe es dagegen keine Äußerung oder Handlung der Parteien, die auf den übereinstimmenden Willen schließen ließe, die Schiedsabrede solle trotz Fehlens einer gesonderten Schiedsurkunde gelten (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 8 Sch 2/07, juris Rn. 33).

  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    (3.2.4.1) Der Beklagte ist als GmbH-Fremdgeschäftsführer nach h.M. als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB anzusehen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris, Rn. 37 ff.).
  • BGH, 19.05.2011 - III ZR 16/11

    Einrede des Schiedsvertrags: Berufung auf eine formunwirksame Schiedsabrede durch

    Folgerichtig ist ein Verstoß gegen § 1031 Abs. 5 ZPO nach der ganz herrschenden Meinung von Amts wegen auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der Verbraucher auf die Schiedsabrede und dessen Vertragspartner (Unternehmer) auf deren Unwirksamkeit beruft (vgl. nur OLG Hamm, MDR 2006, S. 1165 f und OLGR 2008, 125, 127; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 1031 Rn. 9; Musielak/Voit, aaO Rn. 10, 16; Prütting in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 1031 Rn. 10; Saenger/Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 1031 Rn. 10; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1031 Rn. 15; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 1031 Rn. 1; anders Bucher, AcP 1986, 1, 44 ff; siehe auch Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 148, nach dessen Auffassung dann, wenn die Schiedsklausel vom Verbraucher stammt, beiden Vertragsparteien die Berufung auf die Formunwirksamkeit verwehrt sei).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17

    Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß §

    Die Eigenschaft des Klägers als Verbraucher wird in Bezug auf den Abschluss seines Anstellungsvertrages mit der Beklagten durch seine Organstellung als Vorstandsmitglied der Beklagten nicht in Frage gestellt, da der Vorstand einer Aktiengesellschaft keine selbständige berufliche Tätigkeit im Sinne des § 13 BGB ausübt (OLG Hamm, Beschluss v. 18.07.2007, 8 Sch 2/07, Rn. 38 f., zit. nach juris; Ziemons, in: Ziemons/Binnewies Handbuch AG 78. Lieferung, Rn. 8240; Seibt, K. Schmidt/Lutter AktG 3. Aufl., § 76 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung - Beweislastumkehr bei Warenfehlbestand

    Die Regelung im Handelsvertretervertrag weicht insoweit maßgeblich von der Klausel ab, die der Entscheidung des OLG Hamm vom 18.07.2007 zugrunde lag; dort war in dem Vertrag geregelt, dass sich die Parteien für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag einem Schiedsgericht unterwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris Tz. 3).

    Da sich die Parteien bei Abschluss des Handelsvertretervertrages nicht endgültig auf den Abschluss einer Schiedsvereinbarung festgelegt haben, hat die Klägerin auch keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, an dem sie sich festhalten lassen müsste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005, 9 U 190/04, juris Tz. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris Tz. 43).

  • BGH, 29.09.2022 - I ZB 15/22

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit

    Der vom Oberlandesgericht in Bezug genommene Hinweisbeschluss setzt sich mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AG 2007, 910 [juris Rn. 2 bis 4 und 26 bis 35]) auseinander, in dem dieses unter Anwendung des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Unwirksamkeit der dort zu beurteilendenden Abrede gelangt ist.
  • KG, 28.04.2011 - 23 U 33/11

    Sozietätsvertrag: Einrede des Schiedsvertrages bei nicht gesondert

    Das Fehlen des in § 14 Nr. 2 Satz 2 SV in Aussicht genommenen Schiedsvertrages ist unschädlich (Senat, Hinweisverfügung vom 05.11.2009 - 23 U 169/09; KG NJW 2008, 2719; KG Urt. v. 12.12.2006 - 14 U 6/06; Kröll, SchiedsVZ 2008, 62; a.A. OLG Hamm AG 2007, 910; der der Entscheidung OLG Köln MDR 2006, 201 zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar).
  • LG München I, 29.04.2020 - 5 HKO 15789/18

    Ansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag in der Insolvenz der

    Ebenso wenig rechtfertigt die größere Selbstständigkeit des nicht weisungsgebunden agierenden Vorstands im Vergleich zum Geschäftsführer der GmbH eine andere Beurteilung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.2.2012, Az. I-16 U 177/10; OLG Hamm AG 2007, 910, 911 f. = MDR 2007, 1438, 1439; Micklitz in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., § 13 Rdn. 61).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15

    Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen

    Zwar wird diesbezüglich zum Teil eine abweichende Auffassung vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2008, S. 125), weil der Gläubiger seinen Antrag zurücknehmen könne und dann die Präklusion der Aufhebungsgründe drohe.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 26 SchH 1/11

    Schiedsgerichtsbarkeit: Rüge der Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach

    Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus der von der Gegenseite zitierten Entscheidung des OLG Hamm (MDR 2007, 1438); dieses Urteil behandele die Frage der Verbrauchereigenschaft des Vorstands einer Aktiengesellschaft nur im Rahmen eines "obiter dictum" und überdies sei die vorliegende Fallkonstellation nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verbrauchereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers übertragbar.
  • LG Köln, 04.02.2010 - 2 O 402/09
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